Milchproduzenten, Käsereien, Käsehandel

Die Beschlussfassung der Gesellschaft erfolgt durch die Gesellschafterversammlung als oberstes Organ, soweit sie nicht Entscheidungsbefugnisse an die Tilsiter­-Kommission abtritt. Die Tilsiter-Kommission entscheidet gemäss Befugnissen und stellt Anträge an die Gesellschafter­versammlung. Sie setzt sich paritätisch zusammen aus je drei Vertretern der drei Gruppi­erungen und wird präsidiert durch den Präsidenten, welcher auch die Gesellschafterversammlung leitet. Die Tilsiter-Geschäftsstelle ist ausführendes Organ und kann Anträge an die Tilsiter-Kommission stellen.

Tilsiter-Kommission, Tilsiter-Geschäftsstelle