Milchproduzenten, Käsereien, Käsehandel
Die Beschlussfassung der Gesellschaft erfolgt durch die Gesellschafterversammlung als oberstes Organ, soweit sie nicht Entscheidungsbefugnisse an die Tilsiter-Kommission abtritt. Die Tilsiter-Kommission entscheidet gemäss Befugnissen und stellt Anträge an die Gesellschafterversammlung. Sie setzt sich paritätisch zusammen aus je drei Vertretern der drei Gruppierungen und wird präsidiert durch den Präsidenten, welcher auch die Gesellschafterversammlung leitet. Die Tilsiter-Geschäftsstelle ist ausführendes Organ und kann Anträge an die Tilsiter-Kommission stellen.