Teilnahmebedingungen Tilsiter Weisheiten

Teilnahmebedingungen

Dieses Gewinnspiel «Weisheiten-Wettbewerb» wird von der SO Tilsiter Switzerland GmbH veranstaltet.

Zur Teilnahme berechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Davon ausgenommen sind Mitarbeitende der SO Tilsiter Switzerland GmbH und deren beauftragte Firmen. Die Gewinner:innen werden persönlich benachrichtigt. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner:innen erklären sich damit einverstanden, dass sie mit Vornamen, Name und Ort auf der Website von Tilsiter und im Newsletter veröffentlicht werden können.

Mit dem Akzeptieren der Teilnahmebedingungen überträgt der/die Teilnehmende das Nutzungsrecht an den eingereichten Weisheiten unbeschränkt, unbefristet und unentgeltlich an die SO Tilsiter Switzerland GmbH. In diesem Sinne bestätigt der/die Teilnehmende, dass er/sie dazu befugt ist, das Nutzungsrecht abzutreten. Allfällige Forderungen werden vollumfänglich an den/die Verursacher/in verrechnet.

Es können maximum 5 Weisheiten eingesendet werden.

Datenschutz
Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der SO Tilsiter Switzerland GmbH.

In Bezug auf dieses Gewinnspiel werden diese wie folgt ergänzt:

  • Mit der Angabe Ihrer Personendaten erklären Sie sich damit einverstanden, dass Tilsiter diese Daten für Marketingzwecke nutzen kann.
  • Tilsiter ist berechtigt, Dritte mit der technischen Abwicklung von Werbemassnahmen zu beauftragen und die dazu erforderlichen Daten weiterzugeben. Ihre Daten werden jedoch nicht zu Marketingzwecken an Dritte weitergegeben.

Gewinn

Im Rahmen dieses Wettbewerbs werden die Gewinnerinnen und Gewinner sowie der zu gewinnende Preis durch interne Auswahlverfahren ermittelt.

Als Preise können Tilsiter Käse, Tilsiter Souvenirs oder Geldpreise/Gutscheine gewonnen werden.

Die Gewinne werden im Folgenden per Post an die Gewinnerinnen und Gewinner versandt. Die im Falle des Gewinns entstehenden Folgekosten, Spesen und sonstige Aufwendungen, die nicht ausdrücklich als Gewinn oder als im Gewinn enthalten ausgelobt sind, sind von der Gewinnerin oder Gewinner zu tragen.

Sachgewinne und Gutscheine werden weder bar ausbezahlt noch umgetauscht.